Die Vertretung der Forstwirte kümmert sich um die speziellen Interessen der Berufsgruppe „Forstwirt“. Sie berät den Vorstand bei allen Themen, die für Forstwirte, Forstwirtschaftsmeister und Auszubildende zum Forstwirt wichtig sind.
Tagesgeschäft in der Vertretung sind die großen und kleinen Probleme der Forstwirte, Forstwirtschaftsmeister und Auszubildenden. Sie betreffen unter anderem den Einsatz, die Ausrüstung und die Arbeitssicherheit. Für die Beschäftigten im Landesbetrieb Wald und Holz zählt insbesondere auch die Personal- und Einsatzplanung dazu.
Als Mitglied im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (DBB) ist der Bund Deutscher Forstleute sowohl in der Landes- als auch in der Bundestarifkommission vertreten.
Der Sprecher des Fachausschusses Forstwirte ist Mitglied im Hauptvorstand des
BDF-NRW.
Anfang September 2024 schlossen der Personalrat des Landesbetriebes Wald und Holz NRW (LB WuH) und die Leitung der Dienststelle eine Dienstvereinbarung über den zukünftigen Einsatz der
Forstwirte im Landesbetrieb.
Die bisherige Dienstvereinbarung war noch vom früheren Ansatz der Produktivität in der Holzernte geprägt. Mittlerweile haben sich die Wälder durch den Klimawandel geändert. Die Neubegründung und
Pflege von Waldflächen ist zunehmend in den Focus gerückt. Außerdem muss der Landesbetrieb zusehen, wie gut ausgebildetes Personal Wald und Holz NRW in Richtung private Dienstleister und Kommunen
verlässt, weil dort höhere Löhne gezahlt und Motorsägen und Dienstfahrzeuge gestellt werden. An den Löhnen, die im Tarifsystem des TV-L Forst eingebettet sind, kann der LB WuH nichts
ändern. Deshalb nun zumindest die Entscheidung zur Gestellung von Motorsägen und Dienstwagen.
Die neue Dienstvereinbarung ist quasi als Rahmenkonzept für die Staatswald bewirtschaftenden Forstämter zu sehen. Diese werden aufgefordert, regionale Einsatzkonzepte für ihre Forstwirte zu
verfassen. Dabei gibt es ein „Baukastensystem“, aus dem die Bildung von Arbeitsgruppen nach regionalen Kriterien ausgewählt werden kann.
In den Ausbildungsrevieren ist der FWM Ausbildungsleiter. Hinzu kommt als Vertretung ein Forstwirt, der im Bereich Berufs- und Arbeitspädagogik fortgebildet wurde.
Für alle Forstwirte kommt die Gestellung der Motorsägen in einem Zeitraum vom Frühjahr 2025 bis 2028. Für Forstwirte, die erst kürzlich in neue Sägen investiert haben, gibt es Übergangsfristen.
Ebenso werden Dienstfahrzeuge für die Fahrten im Revier angeschafft. Forstwirte, die in arrondierten Flächen revierübergreifend arbeiten, haben ferner die Möglichkeit, einen UVV-Schlepper für den
Einsatz zu bekommen. Die FWM als Gruppenleitung sollen in das IT-Netz von Wald und Holz NRW eingebunden werden. Nur so ist eine lückenlose Kommunikation von Revierleitung und Forstwirten
gegeben.
Die neue Dienstvereinbarung schafft zudem Möglichkeiten zur Weiterqualifikation von Forstwirten. Es werden dank der Einführung der Arbeitsgruppenleitung durch FWM mehr Meister gebraucht als
früher. Durch den Einsatz von UVV-Schleppern wird die Möglichkeit geboten, als Maschinenführer eingruppiert zu werden. Für den Staatswald ist ferner vorgesehen, je einen geprüften Natur- und
Landschaftspfleger pro Einsatzgruppe vorzuhalten, der seine Arbeitsgruppe bei der praktischen Umsetzung von natur- und artenschutzrelevanten Maßnahmen berät.
Insgesamt dürfte die neue Dienstvereinbarung zur Attraktivitätssteigerung von Wald und Holz NRW als Arbeitgeber im Bereich Forstwirte beitragen. Sie ist ein wichtiger Schritt, um dem
Fachkräftemangel zu begegnen.
(* Anm. d. R.: aus Gründen der Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Berufsbezeichnung geschrieben)
Gerhard Tenkhoff
Mai 2019
TVÖD – Kommunal
Eingruppierungsüberprüfung Forstwirte in höherwertiger Tätigkeit
Der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV-NRW) hat seine Mitglieder im Newsletter 11/2018 aufgrund von Nachfragen auf die Eingruppierung von Fachkräften in der Baumpflege/Baumkontrolle den Hinweis gegeben auf die entsprechende Vergütung gemäß dem „Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 11. Änderungs-TV vom 18. Juni 2018“. Unsere kommunal beschäftigten Mitglieder erfüllen in den urbanen Wäldern von NRW (siehe Waldgebiet des Jahres) vielfältige Aufgaben in der Baumerhaltung und Baumsicherheit.
Diese Arbeiten erfolgen entsprechend Arbeitsauftrag zumeist selbstständig unter Anwendung des Regelwerks der zusätzlichen Tariflichen Vertragsbedingungen für die Baumpflege (ZTV-Baumpflege) der Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) e.V. Der überwiegende Teil der in der ZTV-Baumpflege definierten Baumpflegemaßnahmen dient zweifelsfrei der Baumerhaltung. Im Hinblick auf eine Eingruppierung ist demnach i.d.R. für jede selbständige Durchführung von Jungbaumschnitt, Kronenpflegeschnitt, Baumumfeld verbessernden Maßnahmen wie z.B. baumschonende Fällung konkurrierender Bedränger, Düngen, Wässern, etc. das Viertelmerkmal (25%-Merkmal) als erfüllt anzusehen.
Zahlreiche Mitglieder sind des Weiteren als FLL-zertifizierte Baumkontrolleure oder vergleichbar ausgebildet und tätig.
Wir empfehlen unseren Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Betrieben, auch über die Baumpflege hinaus ihre Tätigkeiten hinsichtlich einer höherwertigen Eingruppierungsoption ggf. mit Unterstützung der örtlichen Personalräte zu überprüfen.
Übersicht der wichtigsten Merkmale für die
Option auf höherwertige Eingruppierung:
EG 7 (TVÖD)
EG 8 (TVÖD)
EG 9 (TVÖD)
LV