... für die Angestellten im

    mittleren Dienst

 

 

 

„Da kann der Häuptling noch so gut sein – ohne Indianer läuft es nicht!“

 

Wir, die Angestellten im Personalrat, haben uns umgehört und mit vielen KollegInnen im Innendienst gesprochen.

 

Herausgekommen ist:

  • Fehlende Informationen und damit keine Transparenz zum Transformationsprozess
  • Fehlende Wertschätzung – keine Rückmeldungen
  • Fehlende Stellenbemessung in den Dienststellen
  • Fehlende Aufstiegsstellen für den mittleren Dienst
  • Fehlende Perspektivstellen für den mittleren Dienst

Daraus resultiert die Frage der Kolleginnen und Kollegen: Was wird aus uns?

 

Wir fordern:

  • dass die Angestellten im Innendienst im Transformationsprozess eingebunden werden, z.B. durch Beteiligung in Arbeitsgruppen
  • dass Informationen zeitnah und umfassend bis in das „letzte“ Büro transportiert werden
  • dass endlich eine realistische Stellenbemessung vorliegt, die dann auch fortgeschrieben wird
  • dass die Angestellten im Innendienst für ihre Arbeit wertgeschätzt werden, gerade unter sich ständig ändernden Rahmenbedingungen
  • dass das Personalentwicklungskonzept auch für den mittleren Dienst endlich gelebt wird
  • dass auch für den mittleren Dienst Perspektivstellen geschaffen werden, damit das Fachwissen der Angestellten nicht verloren geht

 

 

 

... für die Angestellten des

    forstlichen Außendiensts

 

 

 

Gleiches Geld für gleiche Arbeit

 

Der stetige Kampf des BDF-NRW gegen die ungerechte Eingruppierung der tarifbeschäftigten Revierleiter hat sich gelohnt! Mit vielfachen Aktivitäten und zahlreichen Gesprächen mahnten wir den Verdienstunterschied zwischen BeamtInnen und Tarifbeschäftigten seit Jahren an:

  • in der Personalratsarbeit, bei der Eingruppierung im Einzelfall
  • in zahlreichen Gesprächen zwischen dem BDF-Vorstand und der Leitung des Landesbetriebes Wald und Holz
  • in den Tarifkommissionen des dbb auf Bundes- und Landesebene

Mit Wirkung zum 01.01.2020 wurde in der Entgeltordnung im Teil II der Abschnitt Nr. 7 gestrichen. Damit steht den RevierleiterInnen endlich der Weg offen für eine gerechtere Eingruppierung als technische Ingenieure gem. Teil II Nr. 22 der Entgeltordnung.

 

Dies gilt es nun umzusetzen:

  • Wir fordern eine leistungsgerechte Eingruppierung der forstlichen Beschäftigte
  • Unsere Mitglieder begleiten und unterstützen wir bei allen Schritten zur neuen Eingruppierung (Antragstellung, Durchsetzung) und
  • im Streitfall kann Rechtsbeistand gewährt werden

Nach zahlreichen Nachverbeamtungen ist der Kreis der Betroffenen gering. Gerade deshalb machen wir uns als Gewerkschaft für die Tarifbeschäftigten im forstlichen Außendienst stark, weil es nach unserem Verständnis Kernaufgabe einer Gewerkschaft ist, denen Gehör zu verschaffen, die ansonsten nicht gehört werden.

 

Hierfür braucht es Ihre Unterstützung durch Ihre Stimme bei den Personalratswahlen! Weil es auch Ihnen ein Anliegen ist, dass alle Mitarbeiter des Landesbetriebes gerecht entlohnt werden, auch wenn Sie selbst nicht zu dem Kreis der Betroffenen gehören!